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21. Dezember 2018

Vorsorgen für den Notfall

Niemand denkt gerne darüber nach. Trotzdem soll man sich frühzeitig überlegen, was im Todesfall oder beim Eintreten einer Urteilsunfähigkeit von Nutzen sein kann.

Bestandesaufnahme

Will man sich für einen Notfall rüsten, startet man am besten mit einem Blick in die Vergangenheit. Welche Informationen können für Angehörige im Notfall von Nutzen sein. Hier eine Auswahl:

 

Bestehende Ehe- und Erbverträge, Testamente
Ausweise (AHV-Ausweis, Impfausweis, ID, Pass ect.)

Verträge (Arbeitsvertrag, wichtige Kaufverträge ect.)

Versicherungen (Krankenkassenkarte und Policen)

Verträge

Organspendeausweis

Steuererklärungen

Vollmachten

Liste mit getätigten Erbvorbezügen

Passwörter und Pin-Codes

 

Da die Zeit im Notfall meistens fehlt, macht es Sinn, diese Unterlagen zentral zu sammeln und mit den Angehörigen zu besprechen.

Vorkehrungen für die Zukunft

Wer übernimmt meine Aktien in der Firma? Wie läuft das Geschäft weiter, wenn ich nicht mehr mithelfen kann? Je nach Rechtsform können und müssen hier entsprechend Vorkehrungen getroffen werden. Dies ist auf Gesellschaftsebene, aber auch durch persönliche Vorkehrungen zu regeln. Nachfolgend finden sie eine Auflistung gängiger Vorsorgeinstrumente:

 

Vorsorgeauftrag

Aktionärbindungsvertrag

Ehe- und Erbvertrag

Testament

Patientenverfügung

Organspendeausweis

Vollmachten

 

Mit dem Vorsorgeauftrag entscheidet man, wer einen vertreten soll, falls man urteilsunfähig wird. Es geht um die drei Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Es steht jedem offen, ob eine Person mit allen Bereichen oder für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson beauftragt werden soll.

 

Bei alleinstehenden Personen wird sonst die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB für die Wahl des Beistandes zuständig. Ist man verheiratet, hat der Partner auch ohne Vorsorgeauftrag ein Vertretungsrecht. Komplexe Rechtshandlungen, wie zum Beispiel ein Liegenschaftsverkauf, muss jedoch durch die KESB bewilligt werden.

 

Für Selbständige mit einer Einzelfirma ist ein Vorsorgeauftrag unverzichtbar. Damit können sie ein Stück weit regeln, wer die Firma weiterführt, falls sie plötzlich ausfallen. Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit eines Familienbetriebs gehört, sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen.

Fazit

Durch rechtzeitige Vorkehrungen stellen Sie sicher, dass sie oder ihre Angehörigen in einem Notfall alle relevanten Dokumente und Informationen finden.

 

Wenn Sie weitere Vorkehrungen für die Zukunft treffen wollen, helfen wir Ihnen gerne auf zu zeigen, welche Punkte wie umgesetzt werden sollen.

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Wir freuen uns, Laura Arda als neue Lernende ab August 2023 in unserem Team zu haben.


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