Neu gelten für die Leistungserbringung ab dem 1. Januar 2024 folgende Sätze:
bis 31.12.2023 | ab 1.1.2024 | |
Normalsatz | 7.7 % | 8.1 % |
Reduzierter Satz | 2.5 % | 2.6 % |
Sondersatz Beherbung | 3.7 % | 3.8 % |
Saldosteuersätze | 0.1 % | 0.1% |
0.6 % | 0.6 % | |
1.2 % | 1.3 % | |
2.0 % | 2.1 % | |
2.8 % | 3.0 % | |
3.5 % | 3.7 % | |
4.3 % | 4.5 % | |
5.1 % | 5.3 % | |
5.9 % | 6.2 % | |
6.5 % | 6.8 % |
Nicht das Rechnungsdatum ist massgebend mit welchem Steuersatz abgerechnet werden muss, sondern das Datum der Leistung/Lieferung. Es kann sein, dass im 2023 bereits Rechnungen mit 8.1% gestellt werden, zum Beispiel für Vorauszahlungen oder Servieabonnemente. Ebenso müssen die angefangen Arbeiten aus dem 2023, im 2024 noch mit 7.7 % abgerechnet werden. Ebenfalls ist es möglich, dass in einer Rechnung beide Steuersätze vorkommen. Ist keine klare Abgrenzung möglich, ist der neue, höhere Steuersatz anzuwenden.
Seit dem dritten Quartal 2023 ist es möglich, sowohl die bestehenden als auch die neuen Steuersätze auf dem MWST Formular zu deklarieren.
Aufgrund der Änderungen müssen auf dem Kassensystem, den Rechnungen und im Buchhaltungsprogramm für Leistungen ab 1.1.2024 die neuen Steuersätze abgedruckt werden. Auch Offerten müssen so angepasst werden, dass der neue Satz aufgeführt werden kann. Weiter kann die Steuersatzerhöhung zu Anpassungen von Preislisten, Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen führen. Ebenfalls nicht zu vernächlässigen ist die Schulung von Mitarbeitenden, damit der Übergang reibungslos erfolgt.
Wer die aktuelle Version von Infoniqa ONE 50 benutzt, kann die MWST Umstellung automatisiert vornehmen. Dazu ist der MWST Konverter notwendig. Sehen Sie dazu die folgenden Downloads.
Bei älteren Versionen des Programms müssen die Steuerschlüssel manuel erfasst werden.
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